1.2 Wirtschaftseinheiten
Verbraucherverband – Lösung

Verbraucherverbände bzw. Verbraucherorganisationen haben sehr häufig die Rechtsform eines gemeinnützigen Vereins. Vereine dienen zur Eigenbedarfsdeckung der Mitglieder und sind damit Haushalte.

Literatur: Wöhe, G.; Döring, U.; Brösel, G.: Einführung in die Allgemeine Betriebswirtschaftslehre, 27. Auflage, München 2020, S. 29 f.