1.3 Rahmenbedingungen und Ziele
Gewinnbegriffe – Lösung
Bei der Ermittlung des Gewinns im externen Rechnungswesen bestehen rechtliche Vorgaben. So muss von einem Gewinnverständnis der nominalen Kapitalerhaltung ausgegangen werden. Gewinn wird also erzielt, wenn es einen Zuwachs beim Eigenkapital gibt. Dies ist der Fall, wenn bei Investitionen, die Ausgaben für die Investition über die Nutzungszeit wieder „eingespielt“ wurden. Deshalb werden als periodische Aufwendungen Absetzungen für Abnutzung auf Basis der Anschaffungskosten, die über die Nutzungszeit verteilt werden, angesetzt.
Im internen Rechnungswesen wird hingegen oft von einem Gewinnbegriff der Substanzerhaltung (in verschiedenen Varianten) ausgegangen. Gewinn wird erzielt, wenn die Substanz des Unternehmens erhalten wurde, also wenn genug Mittel erwirtschaftet wurden, um abgenutzte Betriebsmittel in der Zukunft wieder ersetzen zu können. Da diese zum Zeitpunkt des Ersatzes teurer geworden sein können als bei der vorhergehenden Beschaffung, werden zur Berechnung der Absetzungen für Abnutzung nicht die Anschaffungskosten aus der Vergangenheit angesetzt, sondern die zu erwartenden Wiederbeschaffungskosten in der Zukunft.
Literatur: Wöhe, G.; Döring, U.; Brösel, G.: Einführung in die Allgemeine Betriebswirtschaftslehre, 27. Auflage, München 2016, S. 39, 676 f. und 862 f.