3.1 Unternehmensverfassung
Geschäftsordnung für die Geschäftsführung – Lösung

Die Festlegung zustimmungspflichtiger Geschäfte sind normalerweise ein zentraler Bestandteil von Geschäftsordnungen für die Leitungen von Kapitalgesellschaften. Zustimmungspflichtige Geschäfte dürfen nur nach vorheriger Zustimmung durch den Aufsichtsrat oder der Gesellschafterversammlung durchgeführt werden.
Typische Regelungen bei den zustimmungspflichtigen Geschäften sind dabei:

Investitionen über XXX Euro.
Veräußerung von wesentlichen Teilen des Unternehmens oder des Unternehmens im Ganzen.
Aufnahme eines neuen Geschäftszweiges.
Errichtung und Aufhebung von Zweigniederlassungen.
Kauf/Verkauf von Beteiligungen.
Erwerb, Belastung oder Veräußerung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten.
Inanspruchnahme oder Gewährung von Krediten die XXX Euro übersteigen.
Übernahme von Bürgschaften.
Abschluss von Miet- und Pachtverträgen für die Dauer von mehr als XXX Jahren oder mit einer monatlichen Verpflichtung von mehr als XXX Euro.
Anstellung und Entlassung von Arbeitnehmern mit Jahresvergütungen von mehr als XXX Euro.
Erteilung und Widerruf von Prokuren.
Spenden ab einer Höhe von XXX Euro
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