3.1 Unternehmensverfassung
Leitungsorgan, Kontrollorgan und Betriebsrat

Nachfolgend sind einige Fälle zur Unternehmensverfassung dargestellt. Können die Aussagen zutreffen, wenn rechtmäßig gehandelt wird? Wenn nein, warum nicht?

a)
Der Aufsichtsrat der börsennotierten Bolzwagen AG trifft in einer Aufsichtsratssitzung den Beschluss, dass der Vorstand umgehend alle Maßnahmen ergreifen soll, um die Produktion von Diesel-PKW einzustellen. Alle Aktien befinden sich im „Streubesitz“ bei Kleinaktionären.
b)
Der Aufsichtsrat der Schleckermaul GmbH beschließt in einer Aufsichtsratssitzung, dass alle hergestellten Lebensmittel, die Palmöl enthalten, aus dem Programm genommen werden müssen.
c)
Der Vorstandsvorsitzende der Terror AG beschließt gegen den Willen seiner beiden Vorstandskollegen, das größte Werk des Unternehmens in Würzburg zu verkaufen.
d)
Der Vorstand der Schrecken AG beschloss einstimmig und ohne Zustimmung des Aufsichtsrats das größte Werk des Unternehmens in Würzburg zu verkaufen. Da bei dem Kauf hohe Verluste entstanden, müssen die Vorstandsmitglieder anschließend persönlich für den entstandenen Schaden haften.
e)
Hermann G. Ott ist Betriebsratsvorsitzender bei der Mauschel GmbH. Zugleich ist er Aufsichtsratsmitglied des Unternehmens. Die Geschäftsführung und der Betriebsrat haben sich bei Verhandlungen über Mitarbeiterentlassungen überworfen. Als im Aufsichtsrat über eine Wiederberufung eines der Geschäftsführer abgestimmt wird, stimmt Ott dagegen.