3.1 Unternehmensverfassung
Quellen der Unternehmensverfassung – Lösung
Leider werden Sie Frau Träumer nicht nur eine Akte oder einen Ordner übergeben können. Die Unternehmensverfassung ist an einer Vielzahl von „Stellen“ geregelt.
Zunächst finden sich Regelungen zur Unternehmensverfassung in einer Vielzahl von Gesetzen. Diese Regelungen werden dem Unternehmen vorgegeben und müssen eingehalten werden. Im Aktiengesetz werden beispielsweise die Aufgaben, Rechte und Pflichten von den Organen Vorstand, Aufsichtsrat und Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft beschrieben. Aber auch im Handelsgesetzbuch finden sich wichtige Regelungen, wie die Veröffentlichungspflicht des Jahresabschlusses bei Kapitalgesellschaften und Konzernen. Diese Informationen sind für Anspruchsgruppen wie die Fremdkapitalgeber von Bedeutung. Im Betriebsverfassungsgesetz lassen sich gesetzliche Regelungen zu den Einflussmöglichkeiten der Mitarbeiter im Rahmen der arbeitsrechtlichen Mitbestimmung, also vor allem über den Betriebsrat finden. Die Einflussnahme der Mitarbeiter im Rahmen der unternehmerischen Mitbestimmung, also über den Aufsichtsrat, kann im Mitbestimmungsgesetz und im Drittelbeteiligungsgesetz nachgelesen werden.
Die gesetzlichen Regelungen können durch zusätzliche eigene Regelungen gestaltet werden. Beispielsweise können sogenannte „zustimmungspflichtige Geschäfte“ festgelegt werden, die ein Vorstand nicht einfach durchführen kann, sondern zuvor dem Aufsichtsrat zur Zustimmung vorlegen muss. Oft lässt der Gesetzgeber auch eigene Regelungen durch das Unternehmen zu, und gibt nur eine „Standardlösung“ vor, sofern das Unternehmen keine eigene Regelung trifft. Beispielsweise kann eine Aktiengesellschaft festlegen, dass der Vorstand seine Beschlüsse per einfacher oder qualifizierter Mehrheitsentscheidung trifft. Nur wenn nichts diesbezüglich durch das Unternehmen selbst festgelegt wird, gilt die gesetzliche „Basisregelung“, dass Vorstandsbeschlüsse der Einstimmigkeit bedürfen. Solche durch das Unternehmen individuell gestaltbare Regelungen können bei Aktiengesellschaften z.B. in der Satzung oder in Geschäftsordnungen für den Vorstand oder Aufsichtsrat nachgelesen werden. Aber auch Betriebsvereinbarungen können wichtige mit dem Betriebsrat getroffene Vereinbarungen enthalten.
Last but not least, gibt es auch Empfehlungen für eine gute Corporate Governance wie z.B. den Deutschen Corporate Governance Kodex. Börsennotierte deutsche Unternehmen können diesen, müssen diesen aber nicht einhalten, sofern keine entsprechende gesetzliche Grundlage gegeben ist. Im Deutsche Corporate Kodex gibt es bspw. „Soll-Empfehlungen“ und „Sollte-Anregungen“. Wenn erstgenannte nicht eingehalten werden, müssen Unternehmen dies nur veröffentlichen, bei letztgenannten ist nicht einmal das der Fall.