3.1 Unternehmensverfassung
Vorstand und Aufsichtsrat – Lösung

a)
Grobe Pflichtverletzung, Unfähigkeit zur ordnungsmäßigen Geschäftsführung, Vertrauensentzug durch die Hauptversammlung (§84 Abs.3 Satz 2 AktG)
b)
Nein. Der gesamte Vorstand wird durch den Aufsichtsrat kontrolliert und damit sind auch alle Vorstände berichtspflichtig.
c)
Nein. Die Siemens AG hat mehr als 2000 Mitarbeiter. Damit werden nach dem Mitbestimmungsgesetz 50% der Aufsichtsräte durch Arbeitnehmerseite bestimmt. Das ist nur bei einer geraden Anzahl an AR-Mitgliedern möglich. (§7 MitbestG)
Alternative Antwort: Bei Siemens sind aufgrund der sehr hohen Mitarbeiterzahl gemäß §7 Abs.1 Nr. 3 MitbestG mehr als 13 Aufsichtsratsmitglieder vorgeschrieben. (genau 20 AR-Mitglieder)