3.1 Unternehmensverfassung
Zusammenfassung Unternehmensverfassung I – Lösung
richtig
falsch
Der Geschäftsführer einer GmbH darf nur aus wichtigem Grund vorzeitig abberufen werden.
1
Die Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft bestellt den Vorstand, der die Geschäfte leitet.
2
Bei Kündigungen hat der Betriebsrat bei tariflichen Angestellten ein sogenanntes Anhörungsrecht bevor die Kündigung erfolgen darf.
3
Hat der Betriebsrat ein sogenanntes Initiativrecht, so ist seine Zustimmung zu dem geplanten Vorhaben notwendig.
Zustimmungspflichtige Geschäfte können nur für die Geschäftsführung einer GmbH nicht aber für den Vorstand einer AG festgelegt werden.
4
Die Zuständigkeit für die Erstellung des Jahresabschlusses kann bei einem mehrköpfigen Vorstand auf ein Vorstandsmitglied übertragen werden.
5
Der Aufsichtsrat einer GmbH mit 3.000 Mitarbeitern kann aus 11 Mitgliedern bestehen.
6
Weicht eine GmbH von einer Regelung im Deutschen Corporate Governance Kodex ab, die mit „soll“ bezeichnet wird, so muss sie einmal im Jahr darüber berichten.
7
1 § 38 Abs. 1 GmbHG
2 § 84 Abs. 1 AktG
3 § 102 Abs. 1 BetrVG
4 § 111 Abs. 4 Satz 2 AktG
5 Die Berichtspflichten gemäß § 90 Abs. 1 AktG können nicht auf einzelne Vorstandsmitglieder übertragen werden
6 § 1 Abs. 1 MitbestG und § 7 Abs. 1 Nr. 1 MitbestG
7 Der DCGK gilt laut seiner Präambel für deutsche börsennotierte Gesellschaften. Dies kann keine GmbH sein.