3.4 Personalmanagement
Arbeitszeugnis I – Lösung
Der letzte Absatz des Arbeitszeugnisses (Abschlusszeugnis) beginnt mit dem Datum der Beendigung des Arbeitsverhältnisses und der Benennung des Trennungsgrundes („auf eigenen Wunsch“, „im gegenseitigen Einvernehmen“, etc.). Anschließend kommen die sogenannten Schlussformeln, die auch als Bedauerns-, Dankes- und Zukunftswünsche-Formeln bekannt sind. Diese Schlussformeln können jedoch nicht zwingend vom Arbeitnehmer in die Aufnahme des Abschlusszeugnisses vom Arbeitgeber gefordert werden.