3.4 Personalmanagement
Arten der Kündigung – Lösung

a), b) und c)

Bei ordentlichen Kündigungen wird die Kündigungsfrist des Arbeitsverhältnisses eingehalten. Dies ist der Regelfall und sowohl bei den sogenannten betriebsbedingten wie auch den verhaltensbedingten und personenbedingten Kündigungen gegeben.

Bei der außerordentlichen Kündigung ist die Einhaltung der Kündigungsfrist dem Vertragspartner nicht zumutbar. Dies ist beispielsweise bei einem Diebstahl im Normalfall gegeben. Natürlich liegt auch dann der Grund in der Person des Arbeitnehmers bzw. in dem genannten Beispiel in seinem Verhalten, man spricht dann aber von einer außerordentlichen Kündigung.

Literatur: Vahs, D.; Schäfer-Kunz, J.: Einführung in die Betriebswirtschaftslehre, 8. Auflage, Stuttgart 2021, S. 326