3.4 Personalmanagement
Außerordentliche Kündigung

Auf der Versammlung der Außendienstmitarbeiter der Wüterich AG verkündet der Alleingeschäftsführer Peter Peinlich folgendes:

„Vor drei Wochen teilte mir der Leiter der Personalabrechnung mit, dass unser werter Kollege Traugott Schummel laut Tankabrechnung mit seinem Dienstfahrzeug mit Dieselmotor angeblich einen Verbrauch von 70 Litern auf 100 Kilometer hatte. Der auf Unternehmenskosten getankte Treibstoff war dabei nicht nur Diesel, sondern zu 70 Prozent Benzin. Für solche Mitarbeiter ist bei uns kein Platz. Deshalb verkünde ich hier und jetzt vor 60 Zeugen, dass Herr Schummel fristlos entlassen ist. Und als alter Hase spreche ich vorsichtshalber behelfsmäßig noch eine ordentliche Kündigung für den Fall aus, dass die außerordentliche Kündigung vor Gericht erfolgreich angefochten wird. Sicherheitsdienst, bitte geleiten Sie Herrn Schummel sofort vom Unternehmensgelände.“

Anschließend gibt es keinen Kontakt mehr zwischen dem Unternehmen und Herrn Schummel. Herr Schummel fragt seinen Anwalt Rainer Laber wie seine Chancen stehen, dass bei einer Klage vor Gericht sowohl die außerordentliche wie auch die ordentliche Kündigung für unwirksam erklärt werden.

Wie ist Ihre Einschätzung?