3.4 Personalmanagement
Headcount I – Lösung
Die oben angegebenen Durchschnittswerte sind die mathematisch „korrekt“ berechneten. Teilweise werden die Durchschnittswerte jedoch auch anders berechnet. So werden beispielsweise die durchschnittlichen Mitarbeiterzahlen bei der Ermittlung der Größenklassen von Kapitalgesellschaften nach § 267 Abs. 5 HGB ermittelt, indem der vierte Teil der Summe der Mitarbeiterzahlen an den Quartalsenden eines Jahres errechnet wird. Diese Berechnungsmethodik wird häufig auch beim Ausweis der Mitarbeiterzahlen im Anhang des Jahresabschlusses nach § 285 Nr. 7 HGB verwendet. Da dies aber zu Verzerrungen führen kann, ist es auch möglich bei der Berechnung für den Anhang den Durchschnitt aus den Monatsendwerten zu bilden. Auch diese Berechnungsmethodik kann jedoch zu Verzerrungen führen, wenn beispielsweise befristete Arbeitsverhältnisse nicht zum Monatsende, sondern einen Tag zuvor auslaufen.