3.4 Personalmanagement
Katalogverfahren – Lösung
a)
Die Eingruppierung der Stellen der Lagerarbeiter erfolgt auf Basis einer Arbeitsbewertung. Relevant für die Eingruppierung sind die Anforderungen an die Stelleninhaber und die Arbeitsinhalte. Ein Verfahren für diese Arbeitsbewertung ist beispielsweise das Katalogverfahren (Lohngruppenverfahren). Bei diesem Verfahren werden die Arbeitsinhalte und Anforderungen der Tarifgruppen allgemein beschrieben und anschließend die Stellen gemäß diesen Beschreibungen zugordnet. Ein typisches Kriterium ist dabei beispielsweise die Dauer der notwendigen Einarbeitung der Stelleninhaber.
Durch das neue IT-System könnten die Anforderungen an die Stellen im Lager sinken. Das IT-System leitet die Mitarbeiter unmittelbar an, was einzulagern und zu entnehmen ist und wo sich der Lagerplatz befindet. Dies wird vermutlich beispielsweise die Einarbeitungszeit reduzieren, da die Lagerarbeiter keine Kenntnisse mehr erwerben müssen, wo sich welche Güter im Lager befinden. Dies könnte zu einer Neubewertung der Stellen und der Eingruppierung in einer niedrigeren Tarifgruppe führen.
b)
Der Leiter Controlling kann nicht direkt das Gehalt der Mitarbeiterin erhöhen, zumindest nicht, wenn es sich um eine deutliche Steigerung handeln soll. Die Bezahlung ist an die Stellen und deren Tarifeingruppierung geknüpft.
Von daher muss der Leiter Controlling zunächst die Stellenbeschreibung der Stelle der Assistentin überprüfen und anpassen. Das erscheint aufgrund der zusätzlichen und anspruchsvolleren Tätigkeiten gerechtfertigt. Danach muss er eine Neubewertung der geänderten Stelle und damit verbunden eine höhere Tarifeingruppierung veranlassen. Ein- und Umgruppierungen unterliegen nach § 99 Abs. 1 BetrVG dabei der Mitbestimmung durch den Betriebsrat.
Literatur: Bröckermann, R.: Personalwirtschaft, 8. Auflage, Stuttgart 2021, S. 201 ff