3.4 Personalmanagement
Personalfreisetzung II

Beurteilen Sie die nachfolgenden Aussagen zur Personalfreisetzung:

richtig
falsch
Im Gegensatz zu einer ordentlichen Kündigung muss bei einer außerordentlichen Kündigung nicht vor Aussprache der Kündigung der Betriebsrat angehört werden.
Bei der Personalfreisetzung durch eine sogenannte „Aufhebungsvereinbarung“ muss der Arbeitnehmer der Aufhebung des Arbeitsvertrags zustimmen.
Zu den Möglichkeiten der internen Personalfreisetzung werden Versetzungen gezählt.
„Kurzarbeit“ ist keine Maßnahme der Personalfreisetzung, da nur die Arbeitszeit verkürzt wird, aber niemand das Unternehmen verlassen muss.
Die Kündigung von Leiharbeitsverträgen wird nicht zu den Maßnahmen der Personalfreisetzung gezählt, da Leiharbeitnehmer sowieso keine Mitarbeiter des Unternehmens sind.
Wird mit einem Arbeitnehmer eine Vorruhestandsregelung vereinbart, hat er keinen Anspruch auf ein Abschlusszeugnis.