3.4 Personalmanagement
Restriktionen Personalauswahl – Lösung
Die Fragen sind nicht für die Position von Bedeutung, sondern sind allenfalls zur Diskriminierung „geeignet“ und würden gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verstoßen.
Nach §1 AGG darf keine Benachteiligung erfolgen nach
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Rasse
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ethnischer Herkunft
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Geschlecht
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Religion
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Weltanschauung
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Behinderung
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Alter
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sexueller Identität
Die Frage nach der Staatsangehörigkeit der Eltern lässt eine Diskriminierung nach Rasse und/oder ethnischer Herkunft vermuten. Dasselbe gilt für die Frage nach dem Geburtsort. Die Frage nach dem Geburtsdatum birgt die Gefahr, dass hier eine Diskriminierung nach dem Alter vorliegen könnte.