3.4 Personalmanagement
Restriktionen Personalauswahl – Lösung

Die Fragen sind nicht für die Position von Bedeutung, sondern sind allenfalls zur Diskriminierung „geeignet“ und würden gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verstoßen.

Nach §1 AGG darf keine Benachteiligung erfolgen nach

Rasse
ethnischer Herkunft
Geschlecht
Religion
Weltanschauung
Behinderung
Alter
sexueller Identität

Die Frage nach der Staatsangehörigkeit der Eltern lässt eine Diskriminierung nach Rasse und/oder ethnischer Herkunft vermuten.  Dasselbe gilt für die Frage nach dem Geburtsort. Die Frage nach dem Geburtsdatum birgt die Gefahr, dass hier eine Diskriminierung nach dem Alter vorliegen könnte.