4.1 Finanzierung
Finanzierung aus Abschreibungen – Lösung

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Die Höhe der Abschreibungen hat auf den Cash flow keinen unmittelbaren Einfluss. Bei der sogenannten indirekten Berechnungsweise des Cash Flow werden zwar tatsächlich auf die Ausgangsbasis Jahresüberschuss die Abschreibungen hinzuaddiert, dies wird aber gemacht, weil die Abschreibungen nicht zahlungswirksame Aufwendungen sind, die den Jahresüberschuss verringern und durch das Hinzuaddieren bei der Cash flow-Berechnung dadurch eliminiert werden. Durch höhere degressive Abschreibungen würde sich auch entsprechend der Jahresüberschuss verringern und der Cash flow konstant bleiben.

Da die degressiven Abschreibungen aber den Jahresüberschuss und die Basis für die Ertragssteuerbelastung reduzieren, könnte sich ein Liquiditätseffekt durch eine geringere und zahlungswirksame Steuerbelastung ergeben. Das Unternehmen ist aber gegenwärtig sowieso in der Verlustzone und die Verluste würden sich durch diese Maßnahme im vorliegenden Falle nur noch weiter erhöhen. Von daher ist auch hierdurch nicht mit einem Finanzierungseffekt für den Verlag zu rechnen.

Im Rahmen der Finanzierung aus Abschreibungen wird oft mit dem Kapitalfreisetzungseffekt argumentiert. Damit ist gemeint, dass Anlageinvestitionen über ihre Nutzungszeit verteilt Rückflüsse generieren, die aber in Höhe der aufwandswirksamen Abschreibungen nicht gewinnwirksam sind und daher auch nicht im Gewinn als offener Selbstfinanzierung „auftauchen“. Dies setzt allerdings voraus, dass diese Abschreibungen auch tatsächlich in Form von zahlungswirksamen Erträgen erwirtschaftet werden, und stellt keinen „Automatismus“ dar.

 

Literatur: Wöhe, G.; Döring, U.; Brösel, G.: Einführung in die Allgemeine Betriebswirtschaftslehre, 27. Auflage, München 2020, S. 586 ff.