4.1 Finanzierung
Forfaitierung – Lösung

Sowohl beim Factoring wie auch bei der Forfaitierung findet ein Forderungsverkauf statt. Factor wie auch Forfaitist übernehmen dabei eine Finanzierungsfunktion wie auch normalerweise eine Delkrederefunktion (Übernahme des Risikos des Forderungsausfalls).

Beim Factoring werden „pauschal“ fortlaufende Forderungen großer wie auch kleiner Beträge und auch mit kurzen Laufzeiten veräußert. Es handelt sich zumeist um zukünftige Forderungen, die bei Abschluss der Vereinbarung mit dem Factor noch nicht bekannt sind.

Bei der Forfaitierung geht es hingegen um die Einzelveräußerung bereits bestehender Forderungen. Im Gegensatz zum Factoring kommen hierfür höhere und mittel- bis langfristige Forderungen in Frage. Zumeist handelt es sich dabei um Wechsel- oder Buchforderungen aus dem Export von Waren und Dienstleistungen.

Die Dienstleistungsfunktion (Debitorenbuchhaltung, Mahnwesen, Inkasso) die der Factor im Normalfall beim Factoring wahrnimmt, geht bei der Forfaitierung nicht auf den Forfaitist über. Da ein zentraler Einsatzbereich der Forfaitierung im Exportgeschäft ist, kommt der Übernahme der Transfer- und Währungsrisiken durch den Forfaiteur eine wichtige Bedeutung zu. Dies ist aber auch ein Grund, warum die Forfaitierung als sehr teures Finanzierungsinstrument gesehen wird.

 

Literatur: Thommen, J.-P.; u.a.: Betriebswirtschaftslehre – Umfassende Einführung aus managementorientierter Sicht, 9. Auflage, Wiesbaden 2020, S. 353 ff.