4.1 Finanzierung
Leasing

Welche der nachfolgenden Aussagen zum Leasing sind zutreffend?

richtig
falsch
Beim finance leasing wird im Gegensatz zum operate leasing eine unkündbare Grundmietzeit vereinbart.
Beim Leasing trägt normalerweise der Leasinggeber die laufenden Wartungs- und Unterhaltskosten.
Beim Leasing erfolgt die Bilanzierung des Leasingobjekts immer beim Leasinggeber.
Es ist verboten, dem Leasingnehmer am Ende der Grundmietzeit ein Kaufoptionsrecht des Leasingobjekts einzuräumen.
Es ist verboten, dem Leasingnehmer am Ende der Grundmietzeit ein Mietverlängerungsoptionsrecht des Leasingobjekts einzuräumen.
Bei sogenannten Vollamortisationsverträgen umfasst die Grundmietzeit die vollständige Nutzungsdauer des Leasingobjekts.
Voraussetzung für das Leasing ist die Drittverwendungsfähigkeit des Leasingobjekts.
IT-Objekte wie beispielsweise Server sind für das Leasing nicht geeignet, da ihre Nutzungsdauer zu kurz ist.
Motivation für ein sell-and-lease-back ist für den Leasingnehmer oftmals eine Freisetzung von Liquidität.
Als ein Vorteil des Leasings gegenüber einem fremdfinanzierten Kauf wird oftmals die einfachere Abwicklung der Prüf- und Genehmigungsprozesse gesehen.
Für Hersteller und Händler ist das Angebot von Leasing zur Finanzierung heute oft ein wichtiges Instrument der Preis- und Konditionenpolitik.