4.1 Finanzierung
Mezzanine-Kapital – Lösung

na)
Verkürzt gesprochen ist Eigenkapital, das von den Anteilseignern dem Unternehmen zur Verfügung gestellte Kapital und alles andere ist Fremdkapital. Allerdings zeigen sich bei dieser Vereinfachung schon Schwierigkeiten, da Anteilseigner (neben Eigenkapital) auch Fremdkapital, z.B. in Form von Gesellschafterdarlehen zur Verfügung stellen können. Zur Differenzierung zwischen Eigen- und Fremdkapital werden daher mehrere Charakteristika herangezogen:

Eigenkapital
Fremdkapital
Haftung
mit Einlage oder unbeschränkt
keine Haftung
Vergütung
Beteiligung an Gewinn/Verlust und Wertsteigerung des Unternehmens
Zinsen (vertraglich fixiert)
Verfügbarkeit
grundsätzlich zeitlich unbegrenzt
vertraglich terminiert
Rückzahlungsbetrag
bei Liquidation Restgröße aus Vermögen abzüglich Schulden
vertraglich festgelegt
Leitungsanspruch
zumindest indirekt über die Gesellschafterversammlung
grundsätzlich nicht gegeben

b)
In der Architektur bezeichnet ein Mezzanin ein Halb- oder Zwischengeschoss in einem mehrgeschossigen Gebäude. Daraus abgeleitet bezeichnet Mezzanin-Kapital Finanzierungsformen die sowohl typische Merkmale des Eigenkapitals wie auch des Fremdkapitals aufweisen und daher eine Zwischenstellung zwischen Eigen- und Fremdkapital einnehmen.

c)
Typische Beispiele sind partiarische Darlehen und Nachrangdarlehen oder Kombinationen von beiden. Bei partiarischen Darlehen wird fremdkapitaluntypisch keine feste Verzinsung vereinbart, sondern eine erfolgsabhängige Vergütung am Umsatz oder Gewinn des Unternehmens. Bei Nachrangdarlehen treten die Darlehensgeber im Insolvenzfall im Rang gegenüber den anderen Gläubigern zurück und werden wie die Eigenkapitalgeber erst „am Schluss“ ausbezahlt, wenn die anderen Gläubiger befriedigt sind. De facto sind Nachrangdarlehen dann ähnlich wie Eigenkapital als Haftungskapital zu sehen.

Genussscheine können sehr flexibel gestaltet werden und daher auch den Charakter von Mezzanine-Kapital haben. Die Laufzeit von Genussscheinen muss z.B. nicht zeitlich beschränkt werden. Statt Zinsen können als Vergütung auch eine Beteiligung am Gewinn oder Gewinn und Verlust festgelegt werden. Auch die Vereinbarung einer Teilhabe an der Vermögensmehrung oder Minderung ist statt einem vertraglich fixierten und festen Rückzahlungsbetrag möglich.

Last but not least gelten stille Beteiligungen als Form der Mezzanine-Finanzierung. Bei einer stillen Beteiligung handelt es sich um ein Beteiligungsverhältnis und nicht wie bei Fremdkapital um ein Schuldverhältnis, weswegen eine stille Beteiligung grundsätzlich dem Eigenkapital zugerechnet wird. Jedoch bestehen vertraglich große Gestaltungsspielräume. So kann bei einer stillen Beteiligung der Leitungsanspruch ausgeschlossen werden, die Haftung kann auf die Einlage beschränkt werden, auch wenn diese bei anderen Anteilseignern der jeweiligen Rechtsform vielleicht unbeschränkt ist. Bei einer stillen Beteiligung kann eine Gewinn- oder auch eine Gewinn- und Verlustbeteiligung vereinbart werden. Genauso kann geregelt werden, ob die stille Beteiligung an einem Wertzuwachs des Unternehmens beteiligt wird oder nicht.