4.1 Finanzierung
Rating – Lösung

a)
Bei einem internen Rating erfolgt die Risikoeinschätzung durch den Kreditgeber (Kreditinstitut) selbst. Bei einem externen Rating erfolgt diese Einschätzung durch eine unabhängige Ratingagentur. Die Beauftragung der Ratingagentur mit der bonitätsmäßigen Einschätzung erfolgt dabei in der Regel durch den Kreditnehmer.
b)
Banken sind verpflichtet, festgelegte Mindesteigenkapitalforderungen für eingegangene Kreditrisiken zu erfüllen. Die Höhe ist dabei abhängig vom Bonitätsrisiko der Schuldner (Basel II).

Literatur: Vahs, D.; Schäfer-Kunz, J.: Einführung in die Betriebswirtschaftslehre, 8. Auflage, Stuttgart 2021, S. 511