4.3 Externes Rechnungswesen
Buchungen

Der Vertriebsleiter Heinz Schall der Rauch GmbH war geschäftlich in Thailand. Nach seiner Rückkehr will er seine Reisekosten abrechnen. Unter anderem war er mit dem Taxi vom Flughafen zum Hotel gefahren. Die Kosten hierfür hatten umgerechnet 15 Euro betragen. Jedoch hatte sich der Taxifahrer geweigert eine Quittung auszustellen, da angeblich sein Quittungsblock leer war. Deshalb verbucht Buchhalter Untreu die Taxikosten einfach und ersetzt Schall die Spesen? Ist das Vorgehen von Untreu korrekt? Wenn nein, warum nicht? Darf er überhaupt die Taxikosten in diesem Fall überhaupt als Spesen ersetzen? Wie müsste man Vorgehen?