4.3 Externes Rechnungswesen
Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung

Günther Lausig ist Buchhalter der Zwielicht GmbH. Als erfahrener Buchhalter hat er sich mit der Zeit einige aus seiner Sicht besonders effiziente Buchungs- und Bilanzierungstechniken ausgedacht:

a)
Die Zwielicht GmbH ist sowohl Kunde als auch Lieferant der Chaos AG. Lausig verbucht daher oftmals nur den Saldo aus Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber der Chaos AG.
b)
Um geistig fit und flexibel zu bleiben, erstellt Lausig in geraden Jahren die Gewinn- und Verlustrechnung nach dem Umsatzkostenverfahren und in ungeraden Jahren nach dem Gesamtkostenverfahren.
c)
Den Verbrauch von Schrauben und Nägeln verbucht Lausig erst am Jahresende auf Basis der Ergebnisse der Inventur.
d)
Sobald der „Zielgewinn“ erreicht ist, stellt Lausig keine Rechnungen für erbrachte Leistungen mehr aus. Erträge für diese Leistungen verbucht er im laufenden Geschäftsjahr dann nicht mehr. Zu seinem Azubi meint er dann immer: „Keine Buchung ohne Beleg ist mir der liebste Grundsatz ordnungsmäßiger Buchführung.“

Verstößt Zwielicht in den Fällen a) bis d) gegen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung? Wenn ja, gegen welche?