4.3 Externes Rechnungswesen
Lagebericht – Lösung

a)
Zur Erstellung eines Lageberichts werden nach § 264 Abs. 1 Satz 1 HGB Kapitalgesellschaften verpflichtet. Nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB werden jedoch kleine Kapitalgesellschaften (§267 Abs. 1 HGB) von dieser Pflicht befreit.

b)
Nach § 269 Abs. 2 Nr. 2 HGB muss im Lagebericht auch auf den Bereich Forschung und Entwicklung eingegangen werden.