4.4.A Grundlagen Internes Rechnungswesen
Anderskosten I – Lösung

a), b) und d

Aufwendungen können in neutrale Aufwendungen und Zweckaufwendungen untergliedert werden. Werden die Aufwendungen unverändert als Kosten angesetzt, spricht man von Grundkosten. Setzt man hingegen die Kosten in anderer Höhe als die entsprechenden Zweckaufwendungen an, handelt es sich um sogenannte Anderskosten.

Kalkulatorische Kosten sind definiert als Kosten, denen kein Aufwand bzw. Aufwand in anderer Höhe gegenübersteht. Neben den Anderskosten umfassen die kalkulatorischen Kosten auch die Zusatzkosten, also diejenigen Kosten, denen kein Aufwand gegenübersteht.

Mit dem Begriff Zusatzkosten sollte allerdings vorsichtig umgegangen werden, da er unterschiedlich definiert wird. Oftmals wird der Begriff Zusatzkosten und kalkulatorische Kosten gleichgesetzt. In diesem Fall trifft man dann häufig auch die Unterscheidung Zusatzkosten i.e.S. (erstgenannte Definition) und Zusatzkosten i.w.S. (zweitgenannte Definition) an.