4.4.A Grundlagen Internes Rechnungswesen
Anderskosten II – Lösung

Keine der Lösungen ist richtig.

Bei c) und f) handelt es sich um neutrale Aufwendungen. Bei diesen beiden Vorfällen fallen also keine Kosten an.

Im Fall d) entstehen zwar Kosten, diesen steht aber ein gleich hoher Aufwand gegenüber. Damit handelt es sich in diesem Fall um Grundkosten.

Bei den Fällen a), b), und e) liegen kalkulatorische Kosten vor, denen überhaupt kein Aufwand gegenübersteht (Zusatzkosten).

Ein korrektes Beispiel für Anderskosten wäre die Verrechnung kalkulatorischer Abschreibungen gewesen.