4.4.A Grundlagen Internes Rechnungswesen
Ausgaben – Lösung
a), b) und e)
Ausgaben werden einerseits als alle Vorgänge, die zu einer Verringerung des Geldvermögens führen, definiert. Dies sind Auszahlungen, die nicht von Forderungsabgängen bzw. Schuldenzugängen begleitet werden, sowie Forderungsabgänge und Schuldzugänge, sofern diese nicht von Einzahlungen begleitet werden. Die Definition Auszahlungen + Schuldenzugänge + Forderungsabgänge ist nicht ausreichend:
Fall a) stellt eine weitere Möglichkeit zur Definition von Ausgaben dar, die zum selben Ergebnis führt. Wichtig ist dabei der Zusatz, dass diese Zugänge an Gütern und Dienstleistungen einer Periode zu irgendeinem Zeitpunkt auch zahlungswirksam werden müssen. Wenn ein Eigentümer ein Grundstück in ein Unternehmen einbringt, würde dies ansonsten Ausgaben darstellen.