4.4.A Grundlagen Internes Rechnungswesen
Ausgaben – Lösung

a), b) und e)

Ausgaben werden einerseits als alle Vorgänge, die zu einer Verringerung des Geldvermögens führen, definiert. Dies sind Auszahlungen, die nicht von Forderungsabgängen bzw. Schuldenzugängen begleitet werden, sowie Forderungsabgänge und Schuldzugänge, sofern diese nicht von Einzahlungen begleitet werden. Die Definition Auszahlungen + Schuldenzugänge + Forderungsabgänge ist nicht ausreichend:

Wenn ein Bankkredit zurückgezahlt wird, liegt eine Auszahlung vor. Der Geld- und Kreditbestand verändert sich aber nicht, da diese Auszahlung von einem Schuldenrückgang begleitet wird.
Bei der Aufnahme eines Bankkredits liegt gleichzeitig ein Schuldenzugang und eine Einzahlung vor. Auch hier bleibt der Geld- und Kreditbestand konstant.
Bezahlt ein Kunde eine Forderung liegt einerseits eine Forderungsabnahme und andererseits eine Zunahme des Geldbestandes vor. Beide gleichen sich aus.

Fall a) stellt eine weitere Möglichkeit zur Definition von Ausgaben dar, die zum selben Ergebnis führt. Wichtig ist dabei der Zusatz, dass diese Zugänge an Gütern und Dienstleistungen einer Periode zu irgendeinem Zeitpunkt auch zahlungswirksam werden müssen. Wenn ein Eigentümer ein Grundstück in ein Unternehmen einbringt, würde dies ansonsten Ausgaben darstellen.