4.4.A Grundlagen Internes Rechnungswesen
Finanzbuchhaltung und Kostenrechnung – Lösung

b) und c)

Sowohl die Finanzbuchhaltung als auch die Kostenrechnung werden regelmäßig durchgeführt. Bei der Finanzbuchhaltung gibt es im Gegensatz zur Kostenrechnung gesetzliche Gestaltungsvorschriften.
Finanzbuchhaltung und Kostenrechnung wenden sich an unterschiedliche Adressaten. Beide Rechnungen haben deshalb unterschiedliche Rechnungszwecke. Bei der Finanzbuchhaltung dominiert die Dokumentationsfunktion. Die Kostenrechnung dient darüber hinaus vor allem der Steuerung der betrieblichen Prozesse.
Die unterschiedlichen Rechnungszwecke führen auch zum Teil zu anderen Wertansätzen in Kostenrechnung und Finanzbuchhaltung. Die Finanzbuchhaltung ist eine pagatorische Rechnung, d.h., sie knüpft an den Zahlungsvorgängen an. Die wirtschaftliche Realität soll also durch Aufzeichnung der Zahlungsströme abgebildet werden. Die Kostenrechnung ist hingegen eine kalkulatorische Rechnung. Sie setzt an den Realgüterbewegungen an. Diese werden in Geldgrößen bewertet. Der Vorteil einer pagatorischen Rechnung liegt vor allem in der Objektivität, die in der externen Rechnungslegung von besonderer Bedeutung ist. Für Steuerungszwecke und die Abbildung der Geschäftsvorfälle innerhalb der Unternehmung weist eine kalkulatorische Rechnung Vorteile auf.