4.4.A Grundlagen Internes Rechnungswesen
Internes und externes Rechnungswesen – Lösung

b) und d)

Das externe Rechnungswesen richtet sich vor allem an externe Informationsempfänger. Deshalb wird es auch weitgehend durch gesetzliche Bestimmungen determiniert. Diese gesetzlichen Regelungen garantieren zum einen einen Mindestumfang an Informationen, zum anderen auch die Zuverlässigkeit der Daten. Den Unternehmen steht es zwar frei, über den gesetzlich geforderten Umfang hinaus das externe Rechnungswesen auszubauen, z.B. durch eine stärkere Segmentierung der Informationen nach Produkten, Kunden oder Regionen, diese Möglichkeit wird allerdings nur in relativ geringem Umfang genutzt.

Die Daten des externen Rechnungswesens sind aber auch für das Management des Unternehmens von Bedeutung, da durch diese Daten die Beziehungen zu den externen Informationsempfängern, wie Mitarbeitern, Fiskus, Lieferanten oder Banken, beeinflusst werden. Durch die Bilanzpolitik wird deshalb versucht, innerhalb der gesetzlich zulässigen Spielräume die Daten des externen Rechnungswesens zu beeinflussen.

Das externe Rechnungswesen ist vor allem vergangenheitsorientiert. Bei der Offenlegung zukunftsorientierter Daten wären zum einen zukünftige Pläne auch Konkurrenten zugänglich zum anderen sind Daten über die Zukunft zumeist hochgradig subjektiv.

Die Kosten- und Leistungsrechnung ist zwar wichtiger Bestandteil des internen Rechnungswesens, daneben sind aber auch andere Rechnungssysteme wie die Finanzplanung oder die Investitionsrechnung von Bedeutung.