4.4.A Grundlagen Internes Rechnungswesen
Kalkulatorische Kosten – Lösung

a), c) und e)

Es gibt drei Ursachen für den Ansatz kalkulatorischer Kosten:

Es liegt ein sachzielbezogener Güter- und Dienstleistungsverzehr vor, der niemals zu Auszahlungen führen wird bzw. geführt hat und damit auch keinen Aufwand darstellt. Dies ist beispielsweise bei Ansatz von kalkulatorischen Zinsen für das Eigenkapital oder bei Ansatz eines kalkulatorischen Unternehmerlohns der Fall.
Es liegt ein sachzielbezogener Güter- und Dienstleistungsverzehr einer Periode vor. Dieser tritt aber nur aperiodisch auf und wird deshalb in Form von Durchschnittswerten auch auf andere Perioden verteilt. Ein Beispiel hierfür sind kalkulatorische Wagniskosten.
Der Ansatz von Kosten in Höhe des Zweckaufwandes würde den Wert des betriebsbedingten Güterverzehrs nicht in der richtigen Höhe hinsichtlich des verfolgten Rechnungszwecks wiedergeben. Man setzt deshalb sogenannte Anderskosten an. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn Substanzerhaltung angestrebt wird und die bilanziellen Abschreibungen auf die Anschaffungskosten nicht ausreichen, um diese Substanzerhaltung zu gewährleisten.

Die letztgenannten Anderskosten werden in der Literatur unterschiedlich definiert. Oftmals werden nur die über die Höhe der entsprechenden Zweckaufwendungen hinausgehenden Kosten als Anderskosten angesehen und nicht sämtliche Kosten für Güter, für die ein anderer Wertansatz vorgenommen wird. Es ist bei Verwendung dieser Definition allerdings darauf zu achten, dass der Wertansatz in der Kostenrechnung gegenüber dem Wertansatz in der Bilanz nicht notwendigerweise höher sein muss.