4.4.A Grundlagen Internes Rechnungswesen
Kosten, Leistungen, Ein- und Auszahlungen – Lösung

b), c), d) und f)

Fall a) stellt Auszahlungen und Kosten dar, da in der Periode sowohl der Zahlungsmittelabfluss erfolgt als auch ein betrieblich veranlasster Verzehr des Gutes.

Die Entschädigung führt zu einem Zahlungsmittelabfluss. Es liegt also eine Auszahlung vor. Die Entschädigung ist zwar auch betrieblich bedingt, dennoch liegen keine Kosten vor, da die Entschädigung als außerordentlich hoch angesehen werden muss und bei einer Berücksichtigung beim ordentlichen betrieblichen Ergebnis zu einer Verzerrung führen würde.

Die Subventionen führen zu Einzahlungen, sie haben aber nicht den Charakter von Leistungen, da sie dem neutralen Ergebnis und nicht dem Betriebsergebnis zuzuordnen sind.

In Fall d) liegt eine Auszahlung vor, da es sich aber um eine Mietvorauszahlung handelt, wird die Mietzahlung nicht als Kosten dieser Periode, sondern als Kosten der Folgeperiode angesehen.

Spenden führen zu Auszahlungen aber nicht zu Kosten, da sie nicht durch die betrieblichen Aktivitäten verursacht werden. Bei der finanziellen Förderung von Sportveranstaltungen kann eine Spende vorliegen. In diesem Fall wird von dem Unternehmen als Gegenleistung für die Förderung Bandenwerbung betrieben. Es handelt sich also um Werbekosten.

Der letzte Vorgang f) führt zu Auszahlungen aber nicht zu Kosten (dieser Periode), da der „Güterverzehr“, also die Arbeitsleistung, erst in der nächsten Periode erbracht wird.