4.4.A Grundlagen Internes Rechnungswesen
Kostenrechnungssystem – Lösung

d), e), f) und g)

Nach dem Abrechnungsgang unterscheidet man beim konventionellen Kostenrechnungssystem zwischen Kostenartenrechnung, Kostenstellenrechnung und Kostenträgerrechnung. Letztere kann wiederum in die Kostenträgerzeit- und Kostenträgerstückrechnung unterteilt werden.

Die zentrale Fragestellung in der Kostenartenrechnung ist: Welche Kosten fallen an? In der Kostenartenrechnung erfolgt eine Erfassung und Bewertung des Güter- und Dienstleistungsverzehrs in einer bestimmten Abrechnungsperiode (zumeist ein Monat) und es wird angegeben, wie der bewertete Verbrauch weiter zu verrechnen ist. Dabei erfolgt eine Gliederung der Kosten nach der Art der verzehrten Wirtschaftsgüter.

Die in der Kostenartenrechnung erfassten Kosten werden entweder direkt auf die betrieblichen Leistungseinheiten verrechnet oder zunächst in der Kostenstellenrechnung auf diejenigen Bereiche verrechnet, die sie verursacht haben, und erst anschließend über Zuschlagssätze auf die betrieblichen Leistungseinheiten. Die zentralen Fragestellungen in der Kostenstellenrechnung lautet also: Wo sind die Orte der Kostenentstehung? In welcher Höhe fallen dort Kosten an?

In der Kostenträgerrechnung wird schließlich die Frage untersucht: Wofür sind die Kosten angefallen? In der Kostenträgerstückrechnung, auch Kalkulation genannt, wird die Frage beantwortet: Welche Kosten sind in welcher Höhe für die Erstellung eines einzelnen Produkts angefallen? In der Kostenträgerzeitrechnung wird hingegen untersucht, welche Kosten innerhalb einer Abrechnungsperiode für die Herstellung bestimmter Produktgruppen angefallen sind. Bei Ergänzung der Kostenträgerzeitrechnung um eine entsprechende Erlösrechnung gelangt man zur kurzfristigen Erfolgsrechnung, mit der der Betriebserfolg ermittelt werden kann.