4.4.A Grundlagen Internes Rechnungswesen
Leistungen – Lösung

a) und b)

Leistungen können definiert werden als Wert aller Güter und Dienstleistungen einer Periode, die im Rahmen der betrieblichen Tätigkeit erstellt wurden. Leistungen sind also sachzielbezogen.

Der Begriff „Leistung“ ist weniger eindeutig als der Begriff „Kosten“. Oftmals wird vorgeschlagen, statt dem Begriff „Leistung“ den Begriff „Erlös“ zu verwenden. Dabei muss allerdings beachtet werden, dass unter „Erlös“ nicht nur Umsätze verstanden werden.

Die oben angeführte Definition von Leistungen stellt einen kalkulatorischen Leistungsbegriff dar. Die Leistungen werden bewertet, d.h., sie müssen nicht oder nicht in gleicher Höhe zu irgendeinem Zeitpunkt zu Einzahlungen führen.