4.4.B Kostenartenrechnung
Bilanzielle und kalkulatorische Abschreibung II – Lösung

d)

Außerordentliche Abschreibungen stellen neutrale Aufwendungen dar. In der Kostenrechnung haben deshalb nur Abschreibungen für Abnutzung Kostencharakter.

Ob die kalkulatorischen oder die bilanziellen Abschreibungen höher sind, kann nicht generell gesagt werden. Wird als Abschreibungsmethode beispielsweise eine lineare Abschreibung in der Kostenrechnung und eine degressive Abschreibung im externen Rechnungswesen vorgenommen und sind die anderen Determinanten der Abschreibungshöhe sonst identisch ausgeprägt, dann werden die bilanziellen Abschreibungen in den ersten Perioden und die kalkulatorischen Abschreibungen in den Perioden am Ende der Nutzungszeit höher sein.

Die Summe der bilanziellen Abschreibungen darf den Anschaffungswert des Vermögensgegenstands nicht überschreiten. In der Kostenrechnung ist dies nicht der Fall. Zum einen kann es zu Abschreibungen über den Anschaffungswert hinauskommen, wenn als Abschreibungsbasis der Wiederbeschaffungswert gewählt wird. Zum anderen ist es in der Kostenrechnung gebräuchlich die Abschreibungen am Ende der geplanten Nutzungszeit fortzusetzen, wenn es sich herausstellt, dass das Anlagengut noch weiter genutzt werden kann.