4.4.B Kostenartenrechnung
Einzelkosten – Lösung

a), c) und e)

Nach der Art der Verrechnung kann zwischen Einzel- und Gemeinkosten unterschieden werden. Einzelkosten sind dabei dadurch gekennzeichnet, dass sie einer Bezugsgröße direkt zugerechnet werden können. Bei Gemeinkosten ist eine direkte Zurechnung hingegen nicht möglich.

Spricht man von Einzelkosten, geht man häufig davon aus, dass als Bezugsgröße Kostenträger (z.B. Aufträge, Produkte) verwendet werden. Es sind aber durchaus als Bezugsgröße auch bspw. Kostenstellen oder sogar das ganze Unternehmen möglich. Im Falle der Bezugsgröße Unternehmen sind alle Kosten selbstverständlich Einzelkosten.