4.4.B Kostenartenrechnung
Erfassung der Personalkosten – Lösung

b) und d)

Die Kostenartenrechnung bezieht einen Großteil der Informationen über die Personalkosten aus der vorgelagerter Lohn- und Gehaltsrechnung.

Wie bei den Materialkosten erfolgt auch bei den Personalkosten eine Trennung der Mengen- und Preiserfassung. Beim Ansatz von Festpreisen statt den tatsächlich bezahlten Löhnen werden dabei die Zwecke einer vereinfachten Erfassung und des Ausgleichs von Schwankungen verfolgt.

Nur die Fertigungslöhne werden normalerweise als Kostenträgereinzelkosten verrechnet. Hilfslöhne und Gehälter stellen hingegen Kostenträgergemeinkosten dar und werden auf die Kostenstellen verrechnet.

Als Belege zur Messung des Einsatzes an Arbeitsleistungen kommen Anwesenheitskarten, Lohnzettel und Arbeitsbegleitkarten zur Anwendung. Anwesenheitskarten enthalten Informationen über die geleistete Arbeitszeit eines Arbeitnehmers. Lohnzettel erfassen darüber hinaus die Tätigkeiten der Arbeitskraft und die dafür aufgewendete Zeit. Bei Arbeitsbegleitkarten werden diese Angaben bezüglich der durchgeführten Aufträge erfasst. Lohnzettel und Arbeitsbegleitkarten ermöglichen somit eine Verrechnung der Löhne als Kostenstelleneinzel- bzw. Kostenträgereinzelkosten.