4.4.B Kostenartenrechnung
Gebühren und Beiträge – Lösung
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Bei den staatlichen Abgaben wird zwischen Steuern, Gebühren und Beiträgen differenziert. Gebühren werden dabei als Entgelt für die Inanspruchnahme von bestimmten Dienstleistungen oder anderen Leistungen einer öffentlichen Einrichtung definiert. Beiträge hingegen werden berechnet für die mögliche Inanspruchnahme von bestimmten Leistungen, wobei kein direkter zeitlicher Zusammenhang zwischen Entgelt und Leistung besteht. Beiträge können aber auch für Selbstverwaltungsorgane, wie die Industrie- und Handelskammer, anfallen.
Wie bei den Steuern handelt es sich auch bei den Gebühren und Beiträgen nicht um Kosten, wenn sie nicht betrieblich veranlasst sind.
Gebühren und Beiträge sind oftmals Gemeinkosten. Bei Patentgebühren ist aber beispielsweise auch unter Umständen eine Verrechnung als Kostenträgereinzelkosten denkbar.