4.4.B Kostenartenrechnung
Gliederung der Kostenarten I – Lösung

a), b), c), d), e) und f)

Die Einteilung der Kostenarten nach der Art der verbrauchten Produktionsfaktoren, wie bspw. Personal- oder Sachkosten, stellt das primäre Strukturierungskriterium in der Kostenartenrechnung dar.

Eine weitere Gliederungsmöglichkeit kann nach der Art der Verrechnung erfolgen. Hier wird nach der Zurechenbarkeit auf ein Bezugsobjekt zwischen Einzel- und Gemeinkosten differenziert.

Unter der Gliederung der Kosten nach dem Verhalten bei Änderung des Beschäftigungsgrads versteht man vor allem die Einteilung in variable (beschäftigungsabhängige) und fixe (beschäftigungsunabhängige) Kosten.

Bei der Einteilung der Herkunft der Kostengüter wird unterschieden zwischen den Kosten der für außerhalb des Abrechnungsbezirks bezogenen Güter und den Kosten für innerhalb des Abrechnungsbezirks erstellten und wiedereingesetzten Güter. Man bezeichnet diese als primäre und sekundäre Kosten.

Nach der Art der Kostenerfassung kann zwischen Grundkosten, Anderskosten und Zusatzkosten differenziert werden. Erstgenannte sind aufwandsgleiche Kosten, während die beiden letztgenannten Kostenarten, die sogenannten kalkulatorischen Kosten, anders oder überhaupt nicht in der Finanzbuchhaltung erfasst werden.

Schließlich kann auch noch eine Unterteilung der Kosten nach den betrieblichen Funktionsbereichen, also bspw. Beschaffungs- oder Vertriebskosten, erfolgen.