4.4.B Kostenartenrechnung
Kalkulatorische Miete

Welchen der folgenden Aussagen über kalkulatorische Mieten ist zuzustimmen?

a)
Es ist darauf zu achten, dass es bei Ansatz von kalkulatorischen Mieten und kalkulatorischen Zinsen zu keinen Doppelerfassungen kommt.
b)
Als kalkulatorische Miete sollte die Miete angesetzt werden, die die Eigentümer bei Vermietung der Räume an Dritte erzielen könnten.
c)
Kalkulatorische Mieten haben Opportunitätskostencharakter.