4.4.B Kostenartenrechnung
Kalkulatorische Wagniskosten II – Lösung
d) und e)
Kalkulatorische Wagniskosten können als eine Art der Selbstversicherung angesehen. D.h. ein Ansatz kalkulatorischer Wagniskosten ist nicht zweckmäßig, wenn eine Versicherung bei einem Dritten bereits vorgenommen wurde, wie dies bei Antwort a) der Fall ist.
Risiken, die, wie bei den Antwortmöglichkeiten b) und c), als allgemeines Unternehmenswagnis anzusehen sind, haben keinen Kostencharakter.
Bei den speziellen Wagnissen werden verschiedene Arten unterschieden, von denen im Folgenden die wichtigsten aufgezählt werden:
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Unter dem Beständewagnis werden alle Risiken von Verlusten im Umlaufvermögen zusammengefasst, die durch Schwund, Verderb, Diebstahl oder wirtschaftlicher Entwertung entstehen.
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Anlagewagnisse umfassen Verluste durch Maschinenbruch, Unfälle, Katastrophen etc.
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Im Vertrieb besteht beispielsweise die Gefahr von Forderungsausfällen, Verlusten durch Wechselkursschwankungen, Aufwendungen durch die Inanspruchnahme von Garantiezusagen oder durch Zahlung von Konventionalstrafen. Diese Risiken werden als Vertriebswagnisse bezeichnet.
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Das Entwicklungswagnis umfasst Verluste durch fehlgeschlagene Forschungs- und Entwicklungsarbeiten. In den Unternehmen kennt man zumeist aus Erfahrungswerten den Prozentsatz an Forschungs- und Entwicklungsprojekten, die aus technischen oder wirtschaftlichen Gründen abgebrochen werden.