4.4.B Kostenartenrechnung
Kalkulatorische Zinsen I – Lösung
a) und b)
Der Kostencharakter von Zinsen ist umstritten. Es sind die Standpunkte anzutreffen, dass weder Eigen- noch Fremdkapitalzinsen, nur die Fremdkapitalzinsen und sowohl Fremd- als auch Eigenkapitalzinsen als Kosten zu betrachten sind. Am verbreitetsten ist jedoch die letztgenannte Auffassung. Zur Begründung werden u.a. folgende Argumente angeführt:
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Die Eigenkapitalgeber könnten das Eigenkapital auch anderweitig zinsbringend anlegen. Wegen diesem Nutzenentgang sind Opportunitätskosten in Höhe der entgangenen Zinserträge anzusetzen.
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Eine Nichtberücksichtigung der Eigenkapitalzinsen würde zu einer Abhängigkeit des Betriebsergebnisses von der Kapitalstruktur führen. Findet eine vollständige Finanzierung durch Eigenkapital statt, gäbe es überhaupt keine Kapitalkosten. Bei einer vollständigen Fremdfinanzierung wären hingegen die Kapitalkosten sehr hoch. Ein zwischenbetrieblicher Vergleich wäre bei unterschiedlichen Kapitalstrukturen nicht möglich. Genauso wäre ein zeitlicher Vergleich bei einer sich verändernden Kapitalstruktur nicht möglich. Zwar könnte diese Problematik auch dadurch umgangen werden, dass weder Eigen- noch Fremdkapitalzinsen zum Ansatz gebracht werden, darunter würde aber die Vergleichbarkeit von Betrieben, die personal- und kapitalintensiv sind, leiden.
Antwortmöglichkeit c) ist nicht richtig. Die Gewinnzone wird nicht erst erreicht, wenn eine angemessene Verzinsung des Eigenkapitals sichergestellt ist. Man könnte hier allenfalls von der Erreichung eines angemessenen oder notwendigen Gewinns sprechen.