4.4.B Kostenartenrechnung
Kalkulatorische Zinsen II – Lösung

c) und f)

Für die Ermittlung der kalkulatorischen Zinsen müssen verschiedene Fragestellungen beantwortet werden. Dabei werden teilweise unterschiedliche Sichtweisen eingenommen:

Es stellt sich die Frage, ob die kalkulatorischen Zinsen zunächst global ermittelt und dann über Verteilungsschlüssel auf die Kostenstellen verteilt werden (Globalverfahren) oder ob eine Ermittlung der kalkulatorischen Zinsen direkt für die in den einzelnen Kostenstellen gebundenen Vermögensgegenstände erfolgt.
Berechnungsgrundlage der kalkulatorischen Zinsen ist das betriebsnotwendige Kapital. Dies wird normalerweise aus dem um das Abzugskapital verminderten Betriebsvermögen ermittelt. Vermögensgegenstände, die nicht für die betriebliche Leistungserstellung notwendig sind, werden beim Betriebsvermögen nicht berücksichtigt. Das Betriebsvermögen kann weiter in das betriebsnotwendige Anlage- und Umlaufvermögen unterteilt werden. Die Verminderung des Betriebsvermögens um das Abzugskapital zur Bestimmung des betriebsnotwendigen Kapitals ist teilweise umstritten. Unter Abzugskapital wird dabei zinslos verfügbares Fremdkapital wie Kundenanzahlungen, Lieferantenverbindlichkeiten subsumiert. Die Ursache für die Nichtberücksichtigung des Abzugskapitals bei der Ermittlung der kalkulatorischen Zinsen liegt darin begründet, dass dieses scheinbar "kostenlos" zur Verfügung gestellte Fremdkapital, tatsächlich zumeist indirekt Kosten verursacht, wie z.B. durch den Verzicht auf Skonti bei den Lieferantenkrediten. Ein zusätzlicher Ansatz von Zinsen für dieses Kapital würde daher zu einer doppelten Kostenbelastung führen.
Bei der Ermittlung des betriebsnotwendigen Anlagevermögens ist die Frage des Wertansatzes von Bedeutung. Zum einen finden sowohl die Durchschnitts- als auch die Restwertmethode Anwendung. Bei der Restwertmethode erfolgt eine Verrechnung der Zinsen auf die verbleibenden Restbuchwerte der Anlagen in der Periode. Bei der Durchschnittswertmethode wird das durchschnittlich während der gesamten Nutzungszeit gebundene Kapital ermittelt und auf Basis dieser durchschnittlichen Kapitalbindung erfolgt die Zinsberechnung. Der Methode der Durchschnittswertverzinsung ist der Vorzug zu geben, da sie zu einer gleichmäßige Zinsbelastung über die gesamte Nutzungszeit führt. Lediglich bei Entscheidungen über die Ausmusterung von Anlagen führt dieser Ansatz zu falschen Kosteninformationen.
Die Höhe des Umlaufvermögens kann stark schwanken. Es sind deshalb Durchschnittswerte anzusetzen. Die Bewertung sollte zu Tageswerten erfolgen.
Umstritten ist die Ermittlung des kalkulatorischen Zinssatzes. Mögliche Varianten, die vertreten werden, sind der Ansatz des durchschnittlichen Fremdkapitalzinssatzes, des höchsten Fremdkapitalzinssatzes, des Landeszinssatzes oder der Übernahme des in der Investitionsrechnung verwendeten Kalkulationszinssatzes (wobei die Frage der Ermittlung des Kalkulationszinssatzes in der Investitionsrechnung genauso umstritten ist). Eine weitere Möglichkeit besteht in der Ermittlung der Eigenkapitalkosten mit Hilfe von Kapitalmarktmodellen und der Errechnung eines durchschnittlichen Zinssatzes aus Fremd- und Eigenkapital.