4.4.B Kostenartenrechnung
Kostenartenrechnung
Worin bestehen die Zwecke der Kostenartenrechnung?
a)
Ermittlung der Herstellkosten.
b)
innerbetriebliche Leistungsverrechnung.
c)
Ermittlung des Periodenerfolgs.
d)
Isomorphe und exakte Erfassung sämtlicher Kosten.
e)
Bereitstellung von Basisinformationen für die Kostenstellen- und Kostenträgerrechnung.
f)
Bereitstellung von Informationen für einen vertikalen und horizontalen Kostenvergleich.