4.4.B Kostenartenrechnung
Materialkosten – Lösung
a), c) und d)
Materialkosten werden zumeist in Rohstoff-, Hilfsstoff- und Betriebsstoffkosten untergliedert. Darüber hinaus ist eine weitere Differenzierung in „Gemeinkostenmaterial“ i.e.S. möglich.
Rohstoffe und Hilfsstoffe sind dadurch gekennzeichnet, dass sie direkt in den Kostenträger eingehen. Rohstoffe werden dabei zu Hauptbestandteilen des Produkts. Wegen ihrer Bedeutung werden sie den Kostenträgern als Einzelkosten zugerechnet. Im Gegensatz dazu gehen Hilfsstoffe nur als Nebenbestandteile in das Produkt ein (z.B. Schrauben). Aus Wirtschaftlichkeitsgründen werden sie oftmals nicht als Einzelkosten den Kostenträgern zugerechnet, sondern indirekt über (Haupt-)Kostenstellen. Es handelt sich dann um unechte Gemeinkosten.
Betriebsstoffe gehen nicht in das Produkt ein, sondern werden zu seiner Fertigung benötigt (z.B. Schmierstoffe). Sie werden als Gemeinkosten in (Haupt-)Kostenstellen erfasst.
Gemeinkostenmaterial i.e.S. ist definiert als indirekt zur Erstellung des Produktes benötigtes Material. Beispiele hierfür sind Instandhaltungs- oder Büromaterialien. Die Erfassung der hierfür anfallenden Kosten erfolgt in den Hilfskostenstellen.