4.4.B Kostenartenrechnung
Nutzugsdauer – Lösung

a)

Die Nutzungsdauer ist bei leistungsbedingtem Verschleiß als Ursache der Wertminderung bedeutungslos, sofern der leistungsbedingte Verschleiß erfasst wird und nicht aus Vereinfachungsgründen doch eine pauschale Abschreibung erfolgt.

Man kann bei der Nutzungsdauer eine wirtschaftliche und eine technische Nutzungsdauer unterscheiden. Die wirtschaftliche Nutzungsdauer endet, wenn es wirtschaftlich nicht mehr sinnvoll ist, eine Anlage einzusetzen, beispielsweise weil die auf der Anlage hergestellten Produkte nicht mehr vertrieben werden können. Die technische Nutzungsdauer wird hingegen durch den technischen Verschleiß determiniert.