4.4.B Kostenartenrechnung
Personalkostenarten – Lösung
a), b), c), d), e) und f)
Zu den Personalkosten zählen alle unmittelbar und mittelbar durch den Produktionsfaktor Arbeit verursachten Kosten.
Die Personalkosten können zunächst grob in die Gruppen Lohnkosten, Gehälter und Personalnebenkosten unterteilt werden.
Die Lohnkosten können weiter in Fertigungslöhne und Hilfslöhne oder in Akkord-, Prämien- und Zeitlöhne differenziert werden. Fertigungslöhne bezeichnen dabei in Abgrenzung zu den Hilfslöhnen diejenigen Lohnkosten, die für direkt an der Fertigstellung der Kostenträger beteiligten Mitarbeiter anfallen. Akkord-, Prämien- und Zeitlöhne unterscheiden sich bzgl. der Bemessungsgrundlage zur Ermittlung der Lohnhöhe. Bei Zeitlöhnen bildet die Bemessungsgrundlage die geleistete Arbeitszeit. Bei Akkordlöhnen ist die Entlohnung von der Anzahl der erstellten Leistungseinheiten des einzelnen Arbeitnehmers (Einzelakkord) oder einer Arbeitsgruppe (Gruppenakkord) abhängig. Prämienlöhne setzen sich aus einem Grundlohn und einem Zusatzlohn zusammen. Bemessungsgrundlage für den Grundlohn bilden Zeit oder Stückzahl. Der Zusatzlohn hängt von weiteren Leistungskriterien wie Einhaltung von Terminen oder Senkung der Ausschussquote ab.
Gehälter bezeichnen Vergütungen für Mitarbeiter, die im Angestelltenverhältnis stehen. Bemessungsgrundlage bilden Zeitabschnitte.
Personalnebenkosten können weiter in gesetzliche, freiwillige und sonstige Personalnebenkosten unterteilt werden. Die wichtigsten gesetzlichen Personalnebenkosten stellen dabei die Beiträge zur Renten-, Kranken-, Arbeitslosen und Unfallversicherung dar. Bei den freiwilligen Personalnebenkosten spricht man von primären Personalnebenkosten, wenn sie auf Leistungen zurückzuführen sind, die dem einzelnen Arbeitnehmer unmittelbar zugutekommen, wie dies bspw. bei Pensionszusagen oder Beihilfen für Umzüge der Fall ist. Sekundäre freiwillige Personalnebenkosten liegen hingegen vor, wenn allen Arbeitnehmern bestimmte Einrichtungen zur Verfügung gestellt werden. Beispiele hierfür wären Kosten für die Kantine oder Sportanlagen. Die sonstige Personalnebenkosten beinhalten schließlich alle weiteren in Zusammenhang mit dem Produktionsfaktor Arbeit anfallenden Kosten wie Fluktuationskosten oder Ausbildungskosten.
Einen Spezialfall stellt der kalkulatorische Unternehmerlohn dar.