4.4.B Kostenartenrechnung
Unechte Gemeinkosten

Welche der folgenden Aussagen bzgl. unechter Gemeinkosten sind richtig?

a)
Als unechte Gemeinkosten werden Kosten bezeichnet, die zwar keine Kostenträger- dafür aber Kostenstelleneinzelkosten sind.
b)
Bei unechten Gemeinkosten erfolgt eine Erfassung und Verrechnung der Kosten i.d.R. aus Wirtschaftlichkeitsgründen nicht als Einzelkosten.
c)
Unechte Gemeinkosten sind aus Sicherheitsgründen zu hoch angesetzte Kosten, um eine Kostenunterdeckung auf jeden Fall vermeiden zu können.