4.4.B Kostenartenrechnung
Ursachen kalkulatorischer Abschreibungen – Lösung

b), c), d), e), f) und g)

Ursache für Abschreibungen ist die Wertminderung von Vermögensgegenständen.

Die Zerstörung eines Vermögensgegenstands durch Feuer führt in der Bilanzierung zu sogenannten außerordentlichen Abschreibungen. Diese stellen aber neutralen Aufwand dar. Deshalb führt der in a) genannte Vorgang auch nicht zu kalkulatorischen Abschreibungen.

Kalkulatorische Abschreibungen können zum einen durch Verschleiß verursacht werden. Dabei unterscheidet man leistungsbedingten Verschleiß, zeitlichen Verschleiß und den Verschleiß durch Substanzverringerung. Leistungsbedingter Verschleiß liegt beispielsweise bei einem Personenkraftwagen vor, da durch die Fahrleistung der Motor, die Reifen, die Bremsbeläge etc. abgenutzt werden. Gleichzeitig tritt bei einem PKW auch zeitlicher Verschleiß auf, da die Karosserie mit der Zeit rostet. Das „klassische“ Beispiel für Verschleiß durch Substanzverringerung ist eine Kiesgrube.

Zum anderen können Ursache für kalkulatorische Abschreibungen auch die technische und wirtschaftliche Überholung von Vermögensgegenständen sein. Bei der technischen Überholung tritt die Wertminderung dadurch ein, dass es nicht mehr sinnvoll ist, die vorhandenen Anlagen weiter zu nutzen, da durch den technischen Fortschritt neue Anlagen entwickelt wurden, mit denen die Produkte wirtschaftlicher und/oder technisch besser hergestellt werden können. Wirtschaftliche Überholung liegt vor, wenn Nachfrageänderungen die Produktion und den Vertrieb der Produkte, die auf den vorhandenen Anlagen erstellt werden könnten, nicht mehr sinnvoll machen.

Eine weitere Ursache für kalkulatorische Abschreibungen kann in dem Fristablauf von Rechten begründet liegen. Beispielsweise ist der Patentschutz nur zeitlich befristet. Dies führt zu einer Verringerung des Werts des Patents im Verlauf der Zeit.