4.4.B Kostenartenrechnung
Variable Kosten – Lösung

b) und e)

Meistens wird davon ausgegangen, dass variable Kosten sich zumindest näherungsweise proportional zur Beschäftigung verhalten. Es sind aber auch andere Kostenverläufe möglich. Beispielsweise ist ein progressiver Kostenverlauf denkbar, wenn eine Erhöhung der Beschäftigung zu Überstunden bei den Beschäftigten und damit zu einem überproportionalen Anwachsen der Lohnkosten in Folge der Überstundenzuschläge führt.

Ob sich Kosten variabel oder fix zur Beschäftigung verhalten ist vom betrachteten Zeithorizont abhängig. Sind bspw. bei einem Absinken der Beschäftigung weniger Arbeitskräfte notwendig, so können diese wegen des Kündigungsschutzes nicht sofort entlassen werden. Bei einem Betrachtungszeitraum von einem Monat wären diese Kosten also fix. In der Praxis geht man jedoch meist von einem Betrachtungszeitraum von einem Jahr aus. Bezüglich dieses Zeithorizontes sind die Lohnkosten variabel.

Die Kosten verhalten sich bei einer Erhöhung der Beschäftigung oftmals anders als bei einer Senkung der Beschäftigung. Dies bezeichnet man als Kostenremanenz. Bei einer Erhöhung der Beschäftigung kann es bspw. notwendig werden, eine zusätzliche Maschine zu kaufen (sprungfixe Kosten). Sinkt die Beschäftigung anschließend, ist häufig ein Verkauf der zusätzlich beschafften Maschine nicht mehr möglich.

Ein nicht stetiger Kostenverlauf tritt bei sprungfixen Kosten auf.

Die Kosten für Lizenzen sind häufig vom erzielten Umsatz abhängig. Desgleichen sind Ertragssteuern nicht von der Beschäftigung, sondern vom Gewinn abhängig.