4.4.C Kostenstellenrechnung
Ablauf Kostenstellenrechnung – Lösung
a), d), e) und f)
Für die Durchführung der Kostenstellenrechnung ist es zunächst selbstverständlich notwendig Kostenstellen zu bilden.
Diesen Kostenstellen müssen dann im nächsten Schritt die Kostenträgergemeinkosten zugeordnet werden. In Bezug auf die Kostenstellen können die Kostenträgergemeinkosten sowohl Einzel- als auch Gemeinkosten sein. Neben den Kostenträgergemeinkosten werden in der Praxis z.T. auch die Kostenträgereinzelkosten auf den Kostenstellen ausgewiesen. Dies ist für die Durchführung der Kostenstellenrechnung allerdings nicht notwendig. Auch gehen in diesem Fall die Kostenträgereinzelkosten nicht in die Gemeinkostenzuschlagsätze ein.
Die Zurechnung der Kostenträgergemeinkosten auf die Kostenstellen kann man auch als die Verrechnung der Primärkosten bezeichnen. Es kommt aber zusätzlich zu einem innerbetrieblichen Leistungsaustausch zwischen den einzelnen Kostenstellen. Zum Beispiel kann eine Instandhaltungsabteilung Leistungen für die verschiedenen Fertigungskostenstellen erbringen. Die Verrechnung der Kosten für diese innerbetrieblich ausgetauschten Leistungen wird als innerbetriebliche Leistungsverrechnung bezeichnet. Die Kosten für diese Leistungen werden als Sekundärkosten bezeichnet.
Nach Abschluß der Verrechnung der Primär- und Sekundärkosten können schließlich die Gemeinkostenzuschlagssätze gebildet werden, die dann in der Kostenträgerrechnung weiter verarbeitet werden.